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Ärztliche Verordnung und Zuzahlung

Verordnung & Ablauf

Eine psychisch-funktionelle Ergotherapie kann ärztlich verordnet werden, z. B. durch:

  • Fachärzt:innen für Psychiatrie / Neurologie
  • Hausärzt:innen (bei vorliegender Diagnose oder Weiterverordnung)
  • Kinder- und Jugendärzt:innen bei entsprechender Symptomatik

Die Therapie erfolgt in der Regel als Einzeltherapie, 1 – 2x in der Woche ergänzend sind Gruppenangebote möglich.

Die Praxisräume befinden sich in ND, die Ergotherapie in ihrem häuslichen Umfeld ist möglich, wenn dies vom Arzt auf ihrem Rezept verordnet wird.

Hinweis zur Zuzahlung

Die gesetzliche Krankenkassen übernehmen den größten Teil der Kosten für die ergotherapeutische Behandlungen. Erwachsene müssen jedoch eine gesetzliche Zuzahlung leisten. Diese gilt für alle Heilmittelpraxen und ist vom Gesetz vorgeschrieben.

Die Zuzahlung setzt sich zusammen aus:

  • 10 € pro Rezept / Verordnung
  • 10 % der Behandlungskosten

Viele Menschen sind von der Zuzahlung befreit. 

Wann sind sie von der Zuzahlung befreit?

  • Wenn Sie einen Befreiungsausweis von Ihrer Krankenkasse haben
  • Alle Versicherten bis zum 18. Geburtstag
  • weitere Patient*innen der Berufsgenossenschaften, der Unfallkassen oder der Postbeamtenkrankenkasse (Gruppe A)
  • privat versicherte Patient*innen
  • schwangere Patientinnen unter entsprechenden Voraussetzungen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrer Frauenärtzin oder Ihrem Frauenarzt

Wir helfen Ihnen gern, wenn Sie unsicher sind, ob Sie zuzahlen müssen.

Zahlungsmöglichkeiten

  • Bar
  • EC-Karte
  • Rechnung